Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Ortsgemeinde Hainfeld ist bestrebt unsere Gemeinde zu erhalten, zu verbessern, weiterzuentwickeln und Ihnen dabei ein angenehmes Wohnumfeld zu bieten. Daher hat sich die Ortsgemeinde dazu entschlossen im Rahmen von sogenannten „vorbereitenden Untersuchungen“ klären zu lassen, ob in unserem Ortskern die Voraussetzungen zur Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes bestehen. Dabei ist es u.a. das Ziel den Eigentümern von Gebäuden im künftigen Sanierungsgebiet möglichst günstige Rahmenbedingungen für Investitionen an Ihren Häusern zu verschaffen. Der Vorteil liegt insbesondere bei einer Modernisierung Ihres Gebäudes darin, dass eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit besteht. Die „vorbereitenden Untersuchungen“ wurden abgeschlossen und sind in einem Bericht festgehalten. Das Sanierungsgebiet „Ortskern Hainfeld“ wurde am 20.05.2025 als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.10.2025 wurde das Sanierungsgebiet rechtskräftig.
Das Planungsbüro WSW & Partner GmbH berät die Ortsgemeinde in der Durchführung der Sanierung. Die Ortsgemeinde Hainfeld hat die Kosten der vorbereitenden Untersuchungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes als Leistung übernommen.
Für die Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (welche eine Grundlage für die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur steuerlich erhöhten Abschreibung nach §7h EStG ist), der Rechnungsprüfung sowie der Bescheinigung i.S. des §7h EStG wird der Aufwand unmittelbar dem/der Antrag stellenden Eigentümer*in berechnet. Beratungsleistungen, die im Auftrag der Gemeinde erfolgen, etwa im Rahmen städtebaulicher Stellungnahmen oder zur Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben im Sanierungsgebiet, werden von der Gemeinde finanziert. Im Nachgang zu durchgeführten Sanierungen im Rahmen der Erteilung der Sanierungsbescheinigung durch die Gemeinde sollen maximal pauschal 250,00 EUR als Zuschuss für die erste Sanierungsberatung im Sanierungsverfahren an die privaten Eigentümer zurück erstattet werden.
Die Beratungsleistung erfolgt durch das Planungsbüro WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnering 20, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631-3423-150, Mail: jkaiser@wsw-partner.de.
Um weitere Informationen zu erhalten wenden Sie sich an das Büro des Sanierungsbeauftragten.
Ute Schweig, Ortsbürgermeisterin
Informationen zum Sanierungsgebiet und den Abschreibungsmöglichkeiten:
- Satzung Sanierungsgebiet Ortskern Hainfeld
- Ansicht abgegrenztes Sanierungsgebiet
- Auszug Ratsbeschluss
- Rechtliche Einordnung Verfahrensart
- Textliche Erläuterungen
Kontaktdaten zur Sanierungsbeauftragten:
Planungsbüro WSW & Partner GmbH
Hertelsbrunnenring 20,
67657 Kaiserslautern
Julia Kaiser
Tel.: 0631/3423-150
jkaiser@wsw-partner.de
